Kostenloses Minderjährigenkonto: Girokonto unter 18 Jahre eröffnen
Je früher junge Menschen an den Umgang mit Geld und den täglichen Zahlungsverkehr gewöhnt werden, umso eher wird es für sie zum Bestandteil des täglichen Lebens. Es spricht absolut nichts dagegen, ein Minderjährigenkonto zu eröffnen.
Die Banken und Sparkassen werben damit, dass das Konto unter 18 Jahren ein kostenloses Minderjährigenkonto ist. Die Besonderheit an einem Konto unter 18 liegt darin, dass es nur auf Guthabenbasis geführt werden darf, Kontoüberziehungen sind nicht möglich.
Aus diesem Grunde erhalten die Inhaber eines Girokontos für Minderjährige auch keine klassische Scheckkarte, die das Bezahlen in Geschäften ermöglicht, sondern lediglich eine Karte, um Geld am Automaten abzuheben. Hintergrund ist, dass Minderjährige keine Kredite aufnehmen dürfen, eine Kontoüberziehung aber faktisch ein Kredit darstellt.
Davon abgesehen leistet ein kostenloses Girokonto unter 18 aber alles, was ein Girokonto sonst auch kann. Minderjährige können also am gesamten Bankverkehr, solange das Konto ein Guthaben aufweist, teilnehmen. Das schöne an dem Minderjährigenkonto ist, dass der Nachwuchs so lernt, dass bestimmte Dinge einfach Geld kosten.
Werden die Handykosten erst einmal vom eigenen Konto abgebucht, beginnt der Denkprozess, ob man wirklich so viel telefonieren muss, oder ob eine Flatrate eventuell eine Alternative ist. Für die Eltern ist der Vorteil eines Kontos unter 18 auch gegeben, die Frage nach dem Taschengeld, dass man gerade wieder nicht passend zur Hand hat, erübrigt sich, da ab sofort ein Dauerauftrag die Transaktion übernimmt.
Der Kontoeröffnungsprozess verläuft genau wie bei jedem anderen Konto auch, allerdings müssen die Erziehungsberechtigten auf dem Kontoeröffnungsantrag für das Konto unter 18 zusammen mit ihrem Kind unterschreiben. Sowohl der Inhaber des Minderjährigenkontos als auch die Eltern müssen sich bei Eröffnung für ein kostenloses Girokonto unter 18 mit gültigen Personalausweisen legitimieren.



